Cyberabwehr

Digitalisierung ist auch Machtpolitik

Von Christian Raum · 2025

Die geplante Einführung einer bundesweiten Analysesoftware im Rahmen des Projektes „VeRA“ stellt sich als ein Vorhaben voller Widersprüche und Rechtsstreite, ethischer Bedenken und aufwendiger Willensbildung in der Demokratie heraus.

Blaue integrierter Schaltkreis mit Sperren auf Hintergrund. Steuern des Zugriffs und der Authentifizierung online
Foto: iStock / Traitov

Im April 2024 reisten IT-Sicherheitsexperten, Lobbyisten, Vertreter von Verbänden und NGOs nach Berlin, um im Bundestag eines der drängenden Probleme der Informationsgesellschaft zu diskutieren. Welche Kriterien und Maßstäbe sollen die politisch Verantwortlichen anlegen, wenn es um die Sicherheit von Software geht – und um die Sicherheit, die mithilfe dieser Securitysoftware erreicht werden kann. Vorangegangen war ein jahrelanger Streit, in dessen Mittelpunkt das bundesweite Projekt „VeRA“ steht – die Abkürzung steht für Verfahrensübergreifende Recherche und Analyse.

Streit um Projekt „VeRA“

Die Szenarien ähneln jenen aus wie aus Hollywood-Blockbustern. Im Jahr 2023 werteten Ermittlerinnen und Ermittler mit automatisierter Software Milliarden Datensätze aus, fanden darin komplexe Muster und gesicherte Hinweise, dass sich kriminelle Organisationen in verschiedenen Bundesländern miteinander verbinden. Auch auf Grundlage der analysierten Daten griffen sie zu. Zum ersten Mal wurde in Deutschland auf Basis von Datenauswertungen eine laut Ermittlungsbehörden kriminelle Organisation zerschlagen. Und dies soll nur ein Vorgeschmack auf das sein, was die im Projekt „VeRA“ eingesetzte Software leisten kann. Laut den Befürwortern könnten die Systeme Straftäter und die von ihnen geplanten Taten sogar vorhersagen und sicherlich auch dabei helfen, sie zu verhüten. Gleichzeitig startete eine Diskussion über die Grenzen beim Einsatz solcher Programme. Bis zu welchem Punkt hilft Datenanalyse – und ab wann werden die Systeme selbst wieder zur Gefahr für die Gesellschaft und ihre Freiheitsrechte, für den Staat und dessen eigene Cybersicherheit? Sollen die Behörden in den Kernfunktionalitäten von „VeRA“ ausländische IT-Systeme einsetzen? Oder sind unter Sicherheitsaspekten deutsche Programme sinnvoller – erstellt von deutschen Programmierern, flankiert von heimischen Forschenden und Expertinnen?

Cyberabwehr: Widersprüche und Grenzen beim Softwareeinsatz

Die Anhörung des Bundestages im April 2024 war sicher ein wichtiger Schritt für die Entscheidungsfindung. Und im Bundestagsarchiv sind viele der Fragen dokumentiert, die auch von Unternehmen diskutiert werden sollten, wenn die grundsätzliche Diskussion rund um den Einsatz von Analyse- und KI-Systemen auf der Tagesordnung steht. Die Zukunft von „VeRA“ ist weiter offen. Mit dem Scheitern der Ampel-Koalition wurden auch die Gesetzesvorlagen von der Tagesordnung des Bundestags gestrichen. Der Streit geht nach den Wahlen in die nächste Runde. 

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