ePrivacy

Vorprogrammierter Datenschutz

Von Paul Trebol · 2018

E-Privacy bedeutet Respekt der Privatsphäre auch im Job. Ein Mann hält seine Hand abwehrend hoch
Respekt der Privatsphäre auch im Job

Wie eine Lambda-Sonde in moderneren Automobilen, die die Abgase reinigt, kann in Software und Hardware der Datenschutz von Hause aus eingebaut sein und einen rechtskonformen und sicheren Datenverkehr gewährleisten. Anwender, die beispielsweise weltweit elektronisch kommunizieren und Waren erwerben und verkaufen, sichern sich damit ab. Diese und andere Regelungen werden separat in einer Datenschutzverordnung für den Datenverkehr im Internet formuliert, der ePrivacy-Verordnung.

Für den Schutz und die Sicherheit der Daten bricht mit der einheitlichen Datenschutzgrundverordnung ein neues Zeitalter in Europa an. Dass damit noch längst nicht alle Aufgaben rund um die digitalen Informationen, beispielsweise im Verkehr via Internet zwischen Unternehmen, Lieferanten, Kunden sowie behördlichen Institutionen, gemacht sind, zeigt die sogenannte ePrivacy-Verordnung.

Hintergrund: Eine „ePrivacy“ genannte Richtlinie existiert in der EU seit 2002. Sie gibt eine Mindestvorgabe im Bereich des Datenschutzes an. Ergänzt wurde sie 2009 durch die Cookie-Richtlinie, die unter anderem eine Einwilligung und Aufklärung der Nutzer beim Setzen von Cookies auf Webseiten verlangt. Beide Richtlinien ergänzen die europäischen Datenschutzbestimmungen. 

Spezielle Schutzzone im inter­nationalen Datenverkehr via Internet

Da sich die elektronische Kommunikation seither dramatisch verändert hat, sind zwangsläufig inhaltliche Anpassungen in der neuen ePrivacy-Verordnung notwendig. Warum das alles nicht in der EU-DSGVO geregelt wird, hat den Grund, dass die EU-DSGVO eine Grundverordnung ist und damit lediglich die Grundsätze regeln soll. Hauptziel der EU-DSGVO ist es, natürliche Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu schützen.

Verordnung soll Bürgern wieder mehr Transparenz über die im Netz hinterlassene digitale Spur geben.

Die ePrivacy-Verordnung hat den speziellen Schutz des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation im Fokus. Auch wenn es an vielen Stellen große Schnittmengen gibt, haben sich die EU-Datenschützer zur einer separaten ePrivacy-Verordnung entschieden, um die „personenbezogenen Daten“ im internationalen elektronischen Datentransfer in einer speziell eingerichteten Zone zu schützen. Zudem gelten EU-Verordnungen im Vergleich zu Richtlinien unmittelbar in allen Mitgliedsländern und müssen nicht in nationales Recht umgesetzt werden, ein Vorteil.

ePrivacy: Datensammeln wird erheblich erschwert

Datenschutz kann schon im Design Teil des Konzeptes sein. Beim „Privacy by Design“ sind Datenschutzanforderungen direkt in der Spezifikation von neuen Produkten oder Funktionen berücksichtigt. Produkte mit der Funktion von „Privacy by Default“ müssen im initialen Zustand einen hohen Datenschutz des Kunden gewährleisten

Die Verordnung soll EU-Bürgern in Zukunft wieder mehr Transparenz und Kontrolle über die im Netz hinterlassene digitale Spur geben. Wer künftig einen Cookie setzen will, braucht ab Inkrafttreten der ePrivacy-Verordnung das ausdrückliche Einverständnis des Nutzers. Mit ihr wurde ein weiteres Sanktionsmodell erschaffen, das in Anlehnung an die Datenschutzgrundverordnung für Unternehmen das Risiko empfindlicher Geldbußen bedeutet. Wegen der anhaltend heftigen Diskussion innerhalb der EU steht ihr Inkrafttreten – geplant war ebenfalls im Mai – noch nicht fest. 

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