Elektronische Unterschriften

Vertrauensdienste ersetzen Signaturkarten

Von Christian Raum · 2018

Kredit- und Versicherungsverträge konnten bisher nicht online abgeschlossen werden. Immer wenn vom Gesetzgeber eine händische Unterschrift gefordert ist, müssen die Kunden aus der digitalen Welt in Papierprozesse wechseln. Eine neue EU-Verordnung verspricht die durchgängige Digitalisierung.

Eine Frau unterschreibt auf einem Tablet. Thema: elektronische Unterschriften
Digitale Unterschriften werden in den Rechenzentren der Vertrauensdienste generiert.

Für viele Händler, Banken, Versicherungen oder auch Behörden ist es ärgerlich, dass viele Geschäftsprozesse nur „halbdigital“ funktionieren. Bislang kommen bei allen Verträgen, die eine Unterschrift benötigen, die Kunden gezwungenermaßen an den Punkt, an dem sie alle Formulare ausdrucken sollen. Denn sie müssen per Hand den Vertrag bestätigen, datieren, unterschreiben, womöglich in besonders speziellen Fällen auch noch stempeln. 

Per Fax oder Briefpost geht das Dokument dann beim Händler oder bei der Bank ein. Hier läuft derselbe Prozess rückwärts: Mitarbeiter tippen die Daten aus dem Vertrag ab, scannen das Originaldokument, archivieren es elektronisch und reichen es dann digital durch verschiedene Abteilungen. Die Sachbearbeiter bewilligen den Kredit, mit dem eine Kundin im nächsten Schritt ihr Auto bezahlt. 

Schon seit Langem ist es technisch kein Problem das Tippen, Drucken, Schicken, Tippen zu sparen. Aber erst die im Jahr 2015 verabschiedete „eIDAS“-Verordnung macht einen durchgängig digitalen Prozess auch rechtlich verbindlich. In der europäischen Verordnung für elektronische Signaturen ist geregelt, wie Kunden rechtsgültig und digital Verträge unterschreiben.

Elektronische Signatur ohne Hardware

Aus Sicht der Kunden ist der Charme der neuen Verordnung, dass sie für die elektronische Signatur nicht wie bisher die ungeliebte Hardware benötigen: Lesegerät, Signaturkarten, PC, Unterschriftenpad. Auf Basis der Verordnung wird dagegen die „Fernsignatur-as-a-Service“ möglich. Anbieter ist ein sogenannter „Vertrauensdienst“, auf dessen Servern die Signaturen generiert werden und hinterlegt sind. Dieser Vertrauensdienst kann vom Anbieter selber betrieben werden – oder zwischen die Anbieter und ihre Kunden geschaltet werden. Der Dienstleister bietet die Fernsignatur dann für alle denkbaren Branchen und Organisationen an, für die handunterschriebene Verträge gefordert sind.

Aus Sicht des Kunden ist die Fernsignatur mit dem Onlinebanking vergleichbar – Grundlage sind die Identifikationsdaten. Der zweite Sicherheitsfaktor ist eine TAN. Die erhalten die Kunden vom Vertrauensdienst. Mit ihr lösen die Server im Rechenzentrum die Unterschrift aus. 

Autokauf mit dem Smartphone

Versicherungen und Banken werden jetzt ihren Kunden Kredite, Policen oder auch Fahrzeuge oder Reisen direkt auf dem Smartphone anbieten. Mit ein paar Klicks können diese ihr Traumauto per Kredit finanzieren und auch den Kaufvertrag sofort elektronisch unterschreiben. Dazu füllen sie wie gewohnt alle Formulare auf dem Smartphone oder dem PC aus. Wenn die Dokumente ausgefüllt sind, fordern die Kunden per Klick eine TAN an. Auf dem Bildschirm wird die TAN in den Vertrag kopiert und bestätigt. Gleichzeitig führen die Programme im Rechenzentrum Vertrag und Signatur zusammen und machen den Vertrag rechtsgültig.    

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